Begleitung von Auseinandersetzungen in der Familie – Der Familienstreit

Auseinandersetzungen in der Familie – der Streit um Besitz, Führung und Erbe

Unterschiedliche Ansichten zu haben ist eine völlig normale Situation im Leben. Wenn sich daraus die Fronten verhärten, wird es oft schwierig. Und wenn es dabei um die Nachfolge in der Familie geht, dann erreicht dies noch einmal eine andere Dimension. Folgende Situationen erlebe ich oft:

Auslöser für Nachfolgestreit in der Familie:

  • Die Eltern können nicht loslassen. Die Nachfolger sind in der Handlungsfreiheit teils erheblich eingeschränkt.
  • Unklare oder keine Kommunikation von einer oder beiden Seiten
  • Kein klarer Plan, was wann wie eintreten soll?
  • Die Kinder wollen sich nicht in dem Maße engagieren wie die Eltern.
  • Kinder wollen verändern – Eltern nicht.
  • Geschwister fühlen sich ungleich und ungerecht behandelt.
  • Ungleiches Verteilen vom Erbe.
  • Unterschiedliche Wertvorstellungen von Unternehmenswerten.
  • Das Unternehmen ist nicht übergabefähig.
  • Kein Testament, kein Notfallplan, kein Erbvertrag.

Streit um die Nachfolge lässt sich nur Schritt für Schritt im Gespräch ergründen und lösen.

Meine Erfahrungen zeigen, dass es fast nur Außenstehenden gelingt, die Ursachen für die Differenzen zu ergründen und diese dann direkt anzusprechen. Die Beteiligten können von externen Personen darüber aufgeklärt werden, was das Gewollte oder ihr Handeln für Folgen hat. Damit ist nicht nur die emotionale Ebene gemeint, sondern auch rechtliche, steuerliche und finanzielle Auswirkungen. Mit diesen Informationen ergeben sich dann Chancen für Anpassungen. So werden dann Ziele möglichst zu gemeinsamen Zielen aller Beteiligten und wieder erreichbar. Ziel der darauffolgenden Arbeit sollte immer sein, konkrete Wege zu finden, welche zu umsetzbaren und allseits erträglichen Lösungen führen.

Ein Hinweis an der Stelle: Das gut Gemeinte birgt oft die größten Risiken in sich – rechtlich, steuerlich und finanziell gesehen. Ein Beispiel dafür ist die Konzentration aller unternehmerischen Kompetenzen und Befugnisse auf eine Person ohne Notfallplan. Ein weiteres Beispiel wäre der Tatbestand der Betriebsaufspaltung und seine Folgen bei gewollter oder ungewollter Veränderung, der Besitz- und Beherrschungsverhältnisse, z.B. durch Tod.