Begleitung von Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis – der Gesellschafterstreit

Der Gesellschafterstreit im Rahmen der Nachfolge ist keine Seltenheit 

Gesellschafter können geschäftlich unterschiedlicher Meinung sein. Das ist auch, wie in Familien zu erleben, eine völlig normale Situation und kann förderlich sein. Wenn sich jedoch die Fronten verhärten, wird es auch da schwierig. Es folgt die Auseinandersetzung im Gesellschafterkreis, bzw. ein Gesellschafterstreit.

Bei Nachfolgethemen, wie Kaufpreis, Abfindung, Einziehung geht es nicht mehr um das operative Geschäft, was man oft gemeinsam in Arbeitsteilung bewältigt, sondern um das Ende einer Periode des Schaffens. Bei diesen Themen steigt aus unterschiedlichen Gründen die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass man in Streit gerät. Folgende Situationen erlebe ich oft als

Auslöser für Streit unter Gesellschaftern:

  • Unterschiedliche Wertvorstellungen von Unternehmenswerten.
  • keine Praxiserfahrungen im Umgang mit diesen Themen
  • keine klaren Absprachen, wer was und vor allem wann macht
  • kein umsetzbarer Nachfolgeplan
  • veraltete Regelungen in Gesellschaftsverträgen, die hinderlich sind
  • nicht loslassen können und wollen
  • kein Testament, kein Notfallplan, kein Erbvertrag
  • Streit um Abfindung
  • Plötzliche Erbfälle und deren Folgen
  • Folgen von Scheidungen
  • Streit um Ausschüttungen
  • Etc.

Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis sind vermeidbar.

Streit müsste nicht sein, wenn passende Pläne und Regelungen vorhanden sind, auf welche man sich grundsätzlich und vor allem in nicht so einvernehmlichen Zeiten berufen könnte. In Familien sind das, Ehe- oder Erbverträge und in Kapitalgesellschaften sind es die gerade gültigen Gesellschaftsverträge und Notfallpläne. Nur, wer kennt den Gesellschaftsvertrag noch? Und wer hat überhaupt einen abgestimmten, umsetzbaren Notfallplan? Fast niemand.

Eine Strategie zur Vermeidung von Streit unter Gesellschaftern ist eine langfristige Planung und eine regelmäßige Anpassung der bestehenden Regelungen an die herrschende Situation.

Ein Hinweis an der Stelle: Gesellschafterthemen sollte man immer in den Zeiten angehen, in denen Einvernehmen herrscht, unabhängig vom Alter der Gesellschafter. Aussitzen geht in der Regel schief, da die Themen besser zu Lebzeiten gelöst werden sollten.

Wenn es zum Gesellschafterstreit gekommen ist:

Streit zu befrieden ist komplex, langwierig, benötigt Übersicht, klare Kommunikation und oft einen externen Moderator oder Begleiter mit Sachverstand. Lösungsorientierung ist in diesen Situationen gefragt, nicht Problemorientierung. Dies kann zu jahrelangen, kostspieligen Verfahren führen. Das ist vermeidbar.